Mit uns kommen Sie
sicher und zuverlässig
an Ihr Ziel.
Wir fahren für Sie 365 Tage im Jahr und sind nur einen Herzschlag von Ihrer Haustür entfernt.
Mit uns kommen Sie sicher & zuverlässig an Ihr Ziel.
Wir fahren für Sie 365 Tage im Jahr und machen Fahrten möglich, die so weit reichen wie Ihre Mobilitätswünsche.
Unser Service
Ein Feller für alle Fälle!
Sie haben Ihren Anlass hier nicht gefunden?
Sprechen Sie uns an! Wir finden Lösungen und machen Ihren Mobilitätswunsch möglich.
Oder rufen Sie uns an!
Fahrservice Feller
Wir haben uns der Mobilität verschrieben. Steigen Sie bei uns ein! Wir bringen Sie sicher an Ihr Ziel.
Wir sind für Sie regional und überregional unterwegs und machen Fahrten möglich, die so weit reichen wie Ihre Mobilitätswünsche.
Im Nordwesten Brandenburgs mit den Landkreisen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel, Havelland, Potsdam-Mittelmark, Märkisch-Oderland und im Großraum Berlin fahren wir unsere regionalen Touren. Aber auch darüberhinaus können Sie uns antreffen. Unsere Fahrgäste bestimmen das Ziel.
Unsere unterschiedlichen Fahrzeuggrößen und Fahrzeugausstattungen passen auf die verschiedenen Anlässe und Bedarfe unserer Kunden.
Fahrservice Feller
Wir haben uns der Mobilität verschrieben. Steigen Sie bei uns ein! Wir bringen Sie sicher an Ihr Ziel.
Unser Fuhrpark befindet sich im Nordwesten Brandenburgs. Wir sind für Sie regional und überregional unterwegs. Wir machen Fahrten möglich, die so weit reichen wie Ihre Mobilitätswünsche.
Unsere unterschiedlichen Fahrzeuggrößen und Fahrzeugausstattungen passen auf die verschiedenen Anlässe und Bedarfe unserer Kunden.
Gut zu wissen
Eingeschränkte Mobilität kann jeden treffen und wirft gleichzeitig die Frage auf, wie komme ich zur Therapie, zum Arzt oder in das Krankenhaus?
Kann ich mir selbst einen Krankentransport bestellen und wer übernimmt die Kosten dafür?
Gerne möchten wir Sie darüber informieren !
Krankenfahrten
Um eine Verordnung für eine Krankenbeförderung zu bekommen, muss die Fahrt im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse nach SGB V stehen. Das bedeutet, dass Sie beispielsweise für eine Behandlung zu einem Therapeuten oder einem Arzt fahren müssen. Wollen Sie nur ein Rezept oder einen Befund abholen und kein medizinischer Grund für Ihren Besuch liegt vor, kann der Arzt keine Verordnung ausschreiben.
Gesetzlicher Anspruch auf Kostenübernahme
Folgende Voraussetzungen müssen dafür vorliegen:
- Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung oder zusätzlich mit dem Merkzeichen „g“
- Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5
- Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen „aG“, „BI“ oder „H“
Vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse
Für sich wiederholende Fahrten, auch Serienfahrten genannt, zu einer ambulanten Behandlung, wie z.B zur Dialyse, Chemotherapie oder Bestrahlung muss die Zustimmung der Krankenkasse eingeholt werden.
Fahrten ohne vorherige Genehmigung
Bei Fahrten zur stationären Behandlung (Einweisung oder Entlassung) ist vorab keine Genehmingung bei der Krankenkasse einzuholen.
Dies gilt auch für Vorstationäre Behandlungen (5 Tage vor der stationären Aufnahme) und bei Nachstationären Behandlungen (14 Tage nach der Entlassung).
Zuzahlung & Eigenanteil
Wie auch bei Ihrem Arzt oder in der Apotheke müssen Sie bei einer Krankenbeförderung einen Eigenanteil bezahlen. Als gesetzlich Versicherter übernehmen Sie zehn Prozent der Kosten pro Fahrt.
Allerdings darf die Zuzahlung für den Krankentransport für die einfache Fahrt maximal zehn Euro betragen,
jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten und ist auf ein Minimum von fünf Euro festgelegt worden. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche.
Service macht
den Unterschied!
Wie können wir Sie unterstützen?
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ein FELLER für alle Fälle!